AGB des Reisebüros MILA Reisen Gmbh, Geschäftsführer: Michaela
Tschajenski und Lars Prange, Sitz: Unterstadt 28, 35423 Lich
für die Vermittlung von touristischen Leistungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich der AGB
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Reisebüros MILA Reisen Gmbh,
Geschäftsführer: Michaela Tschajenski und Lars Prange, Sitz: Unterstadt 28,
35423 Lich (nachstehend mit Reisebüro bezeichnet), gelten ausschließlich für die
Vermittlung touristischer Leistungen (nachstehend mit Reiseleistungen bezeichnet) durch das
Reisebüro an Kunden des Reisebüros, wie z.B. die Vermittlung von Flügen, Bahnreisen,
Pauschalreisen, Hotelbuchungen und Mietwagen. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des
Kunden und des Reisebüros/Vermittlers ergeben sich, soweit nicht zwingende gesetzliche
Bestimmungen entgegenstehen, aus den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen, diesen
Geschäfts-bedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere aus den §§ 651a ff
BGB i.V.m. Art. 250 ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche
Geschäftsbesorgung.
1.2
Im Falle einer Buchung einer Reiseleistung durch den Kunden kommen die Reiseleistungen
betreffenden Verträge nicht mit dem Reisebüro, sondern zwischen dem Kunden und dem
Leistungserbringer (nachstehend mit Anbieter bezeichnet) zustande. Die AGB des Reisebüros
haben daher keine Auswirkung auf die gegebenenfalls abweichenden Bedingungen der
Anbieter. Dort können für Reiseleistungen besondere Regelungen und Bedingungen gelten, auf
die der Kunde gesondert hingewiesen wird. Daher werden z.B. Sicherungsschein und
Reiseunterlagen in der Regel dem Kunden von dem Anbieter übermittelt.
2. Vertragsabschluss Kunde mit Reisebüro
2.1
Mit Vollendung der Buchung und Zugang beim Reisebüro bietet der Kunde dem Reisebüro den
Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages verbindlich an, Reiseleistungen der vom
Kunden gewünschten Anbieter zu vermitteln. Die Buchung beim Reisebüro kann schriftlich, per
E-Mail, im Internet, über die Webseite des Reisebüros, mündlich oder fernmündlich
vorgenommen werden. Mit Absenden der Buchung des Kunden an das Reisebüro erkennt der
Kunde durch gesonderte Erklärung diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an und
versichert, diese gelesen und verstanden zu haben. Der Kunde erklärt sich ebenso durch
gesonderte Erklärung mit der in diesen Geschäftsbedingungen beschriebenen Nutzung seiner
Daten einverstanden. Nach Eingang der Buchung beim Reisebüro erhält der Kunde in der
Regel zunächst eine automatisierte Eingangsbestätigung. Diese Eingangsbestätigung stellt
noch nicht die Annahme der Buchung dar.
2.2
Erst mit ausdrücklicher Annahme des Vermittlungsauftrages durch das Reisebüro, d.h. zum
Bespiel mit der Zusendung einer weiteren Bestätigungsmail an den Kunden, ist dieser an den
Vermittlungsauftrag gebunden. Zu diesem Zeitpunkt ist ein verbindlicher Vermittlungsvertrag
zwischen dem Kunden und Reisebüro zustande gekommen. Diese Bestätigungsmail des
Reisebüros über die Annahme des Vermittlungsauftrages ist zu unterscheiden von der späteren
Buchungsbestätigung.
2.3
Mit der Buchungsbestätigung bestätigt das Reisebüro sodann die ordnungsgemäße
Weiterleitung der durch den Kunden in Auftrag gegebenen Buchung an den jeweiligen Anbieter.
Die Bestätigung der Buchung durch das Reisebüro bedeutet daher noch nicht, dass bereits ein
Vertrag über die gebuchte Reiseleistung mit dem Anbieter zustande gekommen ist. Der Vertrag
zwischen Kunde und Anbieter bedarf daher Vereinbarungen zwischen diesen, da sich die
vertraglichen Verpflichtungen des Reisebüros auf die Vermittlung von angebotenen und
vorhandenen Reiseleistungen beschränken. Die Durchführung und Erbringung der Reiseleistungen obliegt jedoch nicht dem Reisebüro.
3. Reisepreis / Aufwendungsersatz / Aufrechnung / Inkasso
3.1
Der Umfang der vertraglichen Leistungen sowie die Höhe und Vergütung ergeben sich aus der
Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots sowie aus den Angaben in der
Auftragsbestätigung. Bei Abweichungen zwischen Angebot und Auftragsbestätigung gelten die
Angaben in der Auftragsbestätigung.
3.2
Das Reisebüro ist berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Anbieter zu verlangen, soweit diese entsprechende
Anzahlungsbestimmungen enthalten. Bei Pauschalreisen werden Zahlungen auf den Reisepreis
vor Beendigung der Pauschalreise nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zur
Kundengeldabsicherung nach § 651k BGB eingefordert.
3.3
Das Reisebüro ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die vom Kunden an den Anbieter zu
leistenden Zahlungen auf den Reise- und Beförderungspreis ganz oder teilweise für diesen zu
verauslagen, soweit es das Reisebüro im Rahmen der Ausführung des Buchungsauftrags und
zur Erreichung des Leistungszwecks nach dem mutmaßlichen Willen des Kunden für
erforderlich erachtet.
3.4
Wird das Reisebüro vom Anbieter mit Kosten für die vom Kunden gebuchte Reiseleistung
belastet, ist es berechtigt, diese im eigenen Namen gerichtlich oder außergerichtlich beim
Kunden geltend zu machen.
3.5
Im Falle des Rücktritts vom Reise- oder Beförderungsvertrag (Stornierung) kann das Reisebüro
für den Kunden verauslagte oder noch zu verauslagende Aufwendungen (Stornokosten) des
Anbieters vom Kunden einfordern. Der Aufwendungsersatz richtet sich nach den Allgemeinen
Geschäfts- und Beförderungsbedingungen des betreffenden Anbieters. Das Reisebüro ist nicht
verpflichtet, Grund und Höhe der an den Kunden weitergereichten Rücktrittsentschädigung
und/oder Stornokosten zu prüfen. Es ist dem Kunden gegenüber dem Anbieter vorbehalten, den
Nachweis zu führen, dass keine oder geringere Schäden als die vom Anbieter geltend
gemachten Stornokosten entstanden sind.
3.6
Aufwendungen, die dem Reisebüro nach Maßgabe vorstehender Ziffern 3.3 bis 3.5 entstehen,
kann das Reisebüro auch ohne ausdrückliche Vereinbarung vom Kunden aus dem gesetzlichen
Rechtsgrund des Aufwendungsersatzes ersetzt verlangen.
3.7
Dem Aufwendungsersatzanspruch des Reisebüros kann der Kunde keine Ansprüche
gegenüber dem vermittelten Anbieter, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des
vermittelten Reise- oder Beförderungsvertrages entgegenhalten, und zwar weder im Wege der
Zurückbehaltung, noch durch Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht, soweit das Reisebüro das
Entstehen solcher Ansprüche durch eine schuldhafte Verletzung der eigenen
Vermittlungsvertragspflichten verursacht oder mitverursacht hat oder dem Kunden gegenüber
aus anderen Gründen für etwaige Gegenansprüche haftet.
3.8
Die für eine Inkassotätigkeit gegebenenfalls gewährte Vergütung des Anbieters an das
Reisebüro hat keinen Einfluss auf den vom Kunden zu entrichtenden Preis.
3.9
Preisänderungen des Leistungsträgers unterliegen nicht dem Einfluss des Reisebüros. Das
Reisebüro ist berechtigt, Tarifänderungen und zulässige Nachforderungen an den Kunden
weiterzugeben, wenn es mit den entsprechenden Aufwendungen seitens der Anbieter belastet
wird.
4. Vergütung des Reisebüros
Für die Vermittlungsleistung des Reisebüros werden dem Kunden keine gesonderten Gebühren
berechnet. Das Reisebüro ist nur dann berechtigt, von dem Kunden für Leistungen des
Reisebüros eine gesonderte Vergütung zu verlangen, sofern dies vereinbart ist.
5. Haftung des Reisebüros
5.1
Das Reisebüro haftet dem Kunden gegenüber dem Grunde nach für eingegangene
vorvertragliche und vertragliche Pflichten aus der vermittelnden Tätigkeit. Daher besteht z.B.
eine Haftung aus schuldhafter Verletzung der Vermittlerpflichten sowie aus den gesetzlichen
Vorschriften, wie z.B. §§ 651 w Abs. 4, 651x BGB.
5.2
Die Haftung des vermittelnden Reisebüros der Höhe nach für Schäden des Kunden ist auf den
Wert der vermittelten Reiseleistung beschränkt.
5.3
Ausgenommen von der Haftungsbeschränkung zu Ziffer 5.2 sind jedoch folgende Umstände:
a) Jede Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vermittlervertrages erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des
Vertragszweckes gefährdet.
b) Werden Schäden des Kunden vom Reisebüro oder einem gesetzlichen Vertreter oder einem
Erfüllungsgehilfen des Reisebüros vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt oder beruht
der Schaden auf einer vom Reisebüro abgegebenen, verschuldensunabhängigen Garantieerklärung, gilt die Haftungsbeschränkung nicht.
c) Ebenso ausgenommen von der vorstehenden Haftungsbeschränkung sind Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für diese Schäden haftet das
Reisebüro nach den gesetzlichen Vorschriften.
5.4
Das Reisebüro haftet nicht für das Zustandekommen von Verträgen zwischen Kunde und dem
zu vermittelnden Anbieter, sofern das Nichtzustandekommen von Verträgen von dem Reisebüro
nicht zu vertreten ist und eine entsprechende vertragliche Verpflichtung zwischen Reisebüro
und Kunde zum Zustandekommen der Verträge mit Anbietern nicht ausdrücklich vereinbart
wurde.
5.5
Ohne ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden oder eine ausdrückliche Zusicherung haftet
das Reisebüro nicht für Mängel der Reiseleistungen und/oder Personen und Sachschäden, die
dem Kunden im Zusammenhang oder Nutzung der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies
gilt nicht, wenn das Reisebüro mehrere touristische Hauptleistungen vermittelt und gleichfalls
den Anschein begründet, die Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen, § 651 b
BGB.
5.6
Für Angaben der Anbieter, die dortige Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von den
Anbietern stammenden Informationen und Angaben zu den jeweiligen Reisen haftet das
Reisebüro nur dann, wenn das Reisebüro die Angaben der Anbieter dem Kunden falsch
wiedergegeben hat oder dem Reisebüro die Unrichtigkeit oder fehlende Aktualität oder
Unvollständigkeit der Angaben der Anbieter bekannt war und dennoch bewusst oder grob
fahrlässig keine Korrektur vorgenommen hat.
5.7
Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt das Reisebüro bezüglich Auskünften zu Preisen,
Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie
i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom
Reisebüro zu vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.
5.8
Die vorstehenden Regelungen erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den
Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen,
gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder
Unmöglichkeit.
Auf die Mitwirkungspflichten des Kunden im Falle eines Schadens wird verwiesen, folgend Ziffer
6.!
6. Mitwirkungspflicht des Kunden im Schadensfalle
6.1
Der Kunde hat für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit des Reisebüros
nach deren Feststellung diesem unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere
fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger
Informationen, Auskünfte und Unterlagen über die vermittelte Reiseleistung sowie die nicht
vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder
Reservierungen).
6.2
Unterbleibt die unverzügliche Mitteilung des Kunden unverschuldet, entfallen seine Ansprüche
nicht.
6.3
Ansprüche des Kunden gegen das Reisebüro entfallen insoweit, als dieses nachweist, dass
dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Mitteilung nicht oder nicht in der vom Kunden
geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit das Reisebüro
nachweist, dass eine dem Kunden grundsätzlich mögliche Mitteilung dem Reisebüro die
Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch
Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Anbieter ermöglicht hätte,
sofern das Unterlassen der unverzüglichen Mitteilung vom Kunden verschuldet wird. Kommt der
Kunde dieser Pflicht nicht nach, so kann eine Schadensersatzverpflichtung des Reisebüros
nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB)
eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein.
6.4
Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen unverzüglichen Mitteilung entfallen
(verschuldensunabhängig) nicht
a) bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reisebüros oder eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reisebüros resultieren;
b) bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Reisebüros oder eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen des Reisebüros beruhen;
c) bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des
Vertragszwecks gefährdet.
7. Preis- und Leistungsänderungen
Hinsichtlich Änderungen des Preises für die gebuchten Reiseleistungen und etwaiger
Änderungen verweist das Reisebüro auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen
Anbieters.
8. Buchungsbestätigung und Reiseunterlagen
8.1
Der Kunde ist - neben dem Reisebüro - verpflichtet, die Vertrags- und Reiseunterlagen, die ihm
zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere die Buchungsbestätigungen, Flugscheine,
Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und
Vollständigkeit zu überprüfen und insbesondere darauf zu achten, dass die ausgewiesenen
Reisedaten mit der getätigten Buchung identisch sind.
Stellt der Kunde Abweichungen fest, hat er den Absender (Anbieter oder Reisebüro) hierauf
unverzüglich hinzuweisen. Kommt der dieser Pflicht nicht nach, so kann § 254 BGB greifen,
siehe zuvor Ziffer 6.3. Eine Schadensersatzverpflichtung des Reisebüros entfällt vollständig,
wenn die hier bezeichneten Umstände für das Reisebüro nicht erkennbar waren und es diese
nicht zu vertreten hat.
8.2
In der Regel werden dem Kunden die Reiseunterlagen direkt auf dem Postweg zugeleitet. Sollte
er einen Versand der Reiseunterlagen per Kurierdienst wünschen, hat er alle hieraus
entstehenden Kosten sowie das Versendungsrisiko zu tragen. Bei kurzfristigen Buchungen
werden die Reiseunterlagen an den entsprechenden Abflughäfen hinterlegt. Eventuell
anfallende Inkasso- oder Hinterlegungskosten sind vom Kunden zu tragen. Sollten dem
Kunden, außer in Fällen der Hinterlegung, die Reiseunterlagen nicht spätestens einen
Arbeitstag vor Reiseantritt zur Verfügung stehen, hat er sich umgehend an das zuständige
Reisebüro zu wenden.
8.3
Die Umbuchung einer Reiseleistung ist nur durch Stornierung der gebuchten und bei
gleichzeitiger Buchung einer anderen Reiseleistung möglich, es sei denn, der zwischen dem
Kunden und dem Anbieter geschlossene Vertrag enthält hierfür besondere Bestimmungen.
9. Einreisebestimmungen und sonstige Informationen
9.1
Der Kunde ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass für seine Person die zur
Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzliche
Bestimmungen, insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen,
Gesundheitsvorschriften, Zoll- und Devisenbestimmungen, Pass- und Visa-Bestimmungen,
beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente. Das
Reisebüro weist darauf hin, dass von ihm erteilte Auskünfte bezüglich der vorstehenden
Bestimmungen jederzeit durch die Behörden geändert werden können. Dem Kunden wird nahe
gelegt, selbst bei den zuständigen Ämtern und Institutionen Informationen einzuholen.
9.2
Eine entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht besteht für das Reisebüro nur dann,
wenn besondere dem Reisebüro bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen
Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen (insbesondere bei
Pauschalreisen) nicht bereits in den dem Kunden vorliegenden Leistungsbeschreibungen der
Anbieter enthalten sind. Im Falle einer nach der vorstehenden Bestimmung begründeten
Informationspflicht geht das Reisebüro ohne besondere Hinweise oder Kenntnis davon aus,
dass der Kunde und seine Mitreisenden deutsche Staatsangehörige sind und keine
persönlichen Besonderheiten (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit) vorliegen.
Entsprechende Hinweispflichten des Reisebüros beschränken sich auf die Erteilung von
Auskünften aus oder von geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen,
branchenüblichen Nachschlagewerken oder der Weitergabe von Informationen ausländischer
Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter. Insofern hat das Reisebüro ohne ausdrückliche
diesbezügliche Vereinbarungen keine spezielle Nachforschungspflicht. Das Reisebüro kann die
Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass es den Kunden auf die Notwendigkeit einer eigenen,
speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informationsquellen verweist.
9.3
Bei der Erteilung von sonstigen Auskünften, zu deren Angabe das Reisebüro nicht nach § 651 v
Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 250 § 1 bis 3 EGBGB verpflichtet ist, haftet das Reisebüro im Rahmen
des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der
Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer
vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden
Vereinbarung zustande.
10. Besondere Hinweise
10.1
Reiserücktrittskosten- / Reiseabbruch- / Auslandskranken- Versicherung
Das Reisebüro weist auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittskostenversicherung und/oder einer Reiseabbruchversicherung zur Deckung etwaiger Rückführungskosten (z.B. bei Unfall oder Krankheit) ausdrücklich hin. Der Kunde wird darauf hingewiesen,
dass eine Reiserücktrittskostenversicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden
abdeckt, der ihm durch einen - auch unverschuldeten - Abbruch der Inanspruchnahme der
Pauschalreise nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseabbruchversicherung ist in der
Regel gesondert abzuschließen.
Das Reisebüro empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden
Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten.
10.2
Vermittlung von Reiseversicherungen
Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die
Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und/oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere
Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen
Stornierung in der Reiserücktrittskostenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige und
Selbstbehalte. Das Reisebüro haftet nicht, soweit es keine Falschauskunft bezüglich der
Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von
wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber
dem Kunden hat.
10.3
Günstigster Anbieter
Das Reisebüro ist nur bei Vorliegen einer ausdrücklichen Vereinbarung dazu verpflichtet, den
jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten.
10.4
Sonderwünsche des Kunden
Das Reisebüro nimmt Sonderwünsche des Kunden entgegen und leitet diese an den Anbieter
weiter. Für die Erfüllung solcher Sonderwünsche steht das Reisebüro nur ein, soweit dies
ausdrücklich vereinbart ist. Die Erfüllung der Sonderwünsche ist nicht Bedingung oder
Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Reisebüro an den Anbieter zu
übermittelnde Buchungserklärung des Kunden, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche
Bestätigung des Anbieters zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des Anbieters werden.
10.5
Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste
der Luftfahrtunternehmen ist das Reisebüro verpflichtet, den Fluggast bei der Buchung über die
Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die
ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird das Reisebüro ihm die vorliegenden
Informationen über diejenige Fluggesellschaft übermitteln, die wahrscheinlich den Flug
durchführt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Kunde unverzüglich über den
Wechsel unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen
Union belegten Fluggesellschaften ist derzeit über die Internetseiten http://ec.europa.eu/
transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm und www.lba.de abrufbar.
Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten – soweit
jeweils anwendbar - die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des
Warschauer und Montrealer Übereinkommens und unmittelbar, wie inländische gesetzliche
Bestimmungen, die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Flugpassagierrechten, die Verordnung
(EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der
Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist,
sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens, die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und
des Rates über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit
eingeschränkter Mobilität.
Dem Kunden wird empfohlen, sich über seine Rechte als Fluggast zu informieren, z.B. durch
die Informationsblätter des Luftfahrtbundesamts.
11. Datenschutz
Das Reisebüro erhebt bestimmte personenbezogene Daten des Kunden und gegebenenfalls
auch anderer Reisenden. Diese Daten werden für die Abwicklung des Vermittlungsvertrages
und für die Anbahnung und Abwicklung des abzuschließenden Vertrages über die vom Kunden
gebuchte Reiseleistungen benötigt und ausschließlich zu diesen Zwecken verarbeitet und
genutzt. Eine Weitergabe der erhobenen Daten erfolgt ausschließlich an den jeweiligen
Anbieter der gebuchten Reiseleistung.
12. Schlussbestimmungen
Diese AGB und die Vertragsbeziehungen zwischen Kunden und Reisebüro unterliegen dem
deutschen Recht.
Das Reisebüro nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer VerbraucherSchlichtungsstelle nicht teil, da es hierzu nicht verpflichtet ist. Wegen Verträgen über
Pauschalreisen, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen werden, wird auf die
Europäische Streitbeilegungsplattform verwiesen.
Für Klagen des Reisebüros gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für
Klagen des Kunden gegen das Reisebüro ist der Sitz des Reisebüros maßgebend.
Sind Kunden jedoch keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, sondern Kaufleute, juristische
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vermittlungsvertrag ergebenden oder
damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten der Sitz des Reisebüros in 35423 Lich
MILA Reisen Gmbh
Geschäftsführer: Michaela Tschajenski und Lars Prange
Sitz: Unterstadt 28, 35423 Lich
Amtsgericht Giessen HRB 10142
Steuernummer: 020 239 62287
UST-ID: DE332139028 Finanzamt Giessen
Stand der AGB: November 2019